In schweren Erkrankungsfällen muss unter Umständen eine Punktion der Kieferhöhle mit anschließender Spülung erfolgen.
Bei Fremdkörpern in der Kieferhöhle – Wurzelreste, Wurzelfüllmaterial –
oder bei einer Mund-Antrum-Verbindung – Verbindung zwischen Kieferhöhle
und Mundhöhle – muss ebenfalls ein operativer Eingriff erfolgen.
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