Ein chirurgischer Eingriff bei Heuschnupfen kann indiziert sein, wenn eine zusätzliche Obstruktion – Verlegung der Atemwege – durch anatomische Variationen der inneren und äußeren Nase oder eine therapieresistente Muschelhyperplasie bestehen. Weiterhin können Sekundärkomplikationen, wie beispielsweise eine Nasennebenhöhlenentzündung – Sinusitis – oder Mittelohrentzündung – Otitis media – , minimal-invasive chirurgische Maßnahmen an den Muschelkörpern, der Nasenscheidewand oder den Nasennebenhöhlen erforderlich machen.
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