Die Einleitung einer Hormonersatztherapie darf nur nach einer körperlichen und einer umfassenden gynäkologischen Untersuchung durch den Arzt erfolgen.
Folgende Untersuchungen werden dazu durchgeführt
- Körperliche Untersuchung
- Gynäkologische Untersuchung: Untersuchung des äußeren Geschlechtsbereiches, zytologischer Abstrich vom Muttermund, Abtasten und Vaginal-Ultraschall der inneren Geschlechtsorgane sowie Abtasten der Brüste – gegebenenfalls Mamma-Sonographie (Ultraschalluntersuchung) oder Mammographie (Röntgenuntersuchung) der Brüste