Medizingerätediagnostik
Sehverlust, plötzlicher (Visusverlust, akuter)

Obligate Medizingerätediagnostik

  • Ophthalmoskopie – zur Betrachtung des Fundus (Augenhintergrund), insbesondere Untersuchung der Retina (Netzhaut), der Papilla nervi optici (Sehnervenpapille) und der diese versorgenden Blutgefäße (Arteria centralis retinae mit ihren Aufzweigungen)
  • Sehtest
  • Tonometrie (Augeninnendruckmessung)
  • Perimetrie (Gesichtsfeldmessung)
  • Sonographie (Ultraschall) des Auges/der Augen (laut Deutscher Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin sollte der Ultraschall zur Primärdiagnostik bei plötzlichem Sehverlust gehören): anders als bei der Magnetresonanztomographie (MRT), kann der Patient sein Auge bewegen, sodass eine dynamische Untersuchung des Auges zusätzliche Informationen liefern kann; Untersuchung kann durch das geschlossene Augenlid oder weniger belastend für den Patienten bei lokaler Anästhesie (Betäubung) der Augenoberfläche durchgeführt werden.

Fakultative Medizingerätediagnostik ‒ in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Anamnese, der körperlichen Untersuchung, Labordiagnostik und der obligaten Medizingerätediagnostik ‒ zur differentialdiagnostischen Abklärung

  • Computertomographie des Schädels (Schädel-CT) bzw. Magnetresonanztomographie des Schädels (Schädel-MRT) ‒ bei Verdacht auf eine zerebrale Ursache (z. B. transitorische ischämische Attacke (TIA), Apoplex (Schlaganfall) oder kortikale Blindheit)
     
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