Anomaloskopie

Die Anomaloskopie ist ein Verfahren zur Diagnose und Beurteilung von Farbsinnesstörungen in der Ophthalmologie (Augenheilkunde). Bei der Untersuchung steht die Diagnostik von Rot-Grün-Schwächen im Mittelpunkt, die vor allem für die sichere Ausübung einiger Berufe überprüft werden muss. Hierzu gehören z. B. Piloten oder Busfahrer, da im Straßenverkehr bzw. Luftverkehr eine besondere Gefährdung besteht. Aus diesem Grund ist die anomaloskopische Untersuchung Teil der ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung.

Die Farbsinnesstörungen werden in verschiedene Krankheitsbilder unterteilt. Achromatopsie, dieses ist eine seltene vererbte Erkrankung, bei der keine oder nur partiell Farben, sondern nur Kontraste (hell-dunkel) wahrgenommen werden oder Achromasie (Farbenblindheit), bei der keine Wahrnehmung von Farben vorhanden ist und die Patienten nur Helligkeitsunterschiede erkennen. Zu den angeborenen Farbenfehlsichtigkeiten gehören die anomale Trichromasie bezeichnet die (Farbschwäche für Rot, Grün und Blau) sowie die partielle Farbenblindheit (Dichromasie – jeweils zwei Fehlfarben; Monochromasie – Fehlfarbe ist entweder Rot, Grün oder Blau). Eine Dichromasie hat typische Farbverwechslungen zur Folge, außerdem können Farbenfehlsichtigkeiten auch erworben sein. Die Anomaloskopie wird zur Unterscheidung einer monochromatischen Rotschwäche/-blindheit von einer Grünschwäche/-blindheit eingesetzt. Die Begrifflichkeiten der Farbsinnesstörungen sind wie folgt:

  • Protanomalie (Rotschwäche)
  • Protanopie (Rotblindheit)
  • Deuteranomalie (Grünschwäche)
  • Deuteranopie (Grünblindheit)
  • Tritanomalie (Blauschwäche)
  • Tritanopie (Blaublindheit)

Indikationen (Anwendungsgebiete)

  • Patienten mit Verdacht auf eine partielle Farbenblindheit (Rot oder Grün)
  • Tauglichkeitsuntersuchung für bestimmte Berufe (z. B. Piloten)

Das Verfahren

Sowohl die Protanomalie als auch die Deuteranomalie basieren auf einer Genmutation in den Retinazapfen (Farbsinneszellen der Netzhaut), die zu einer Störung der Synthese des roten bzw. grünen Sehpigments führen. Als Folge sind jeweils nur noch die verbleibenden Sehpigmente aktiv, sodass eine partielle Farbenblindheit resultiert.

Die Anomaloskopie beruht auf dem Konzept der additiven Farbmischung, die die Farbwahrnehmung im menschlichen Auge bestimmt: Als Primärfarben ergeben Rot, Grün und Blau in der menschlichen Wahrnehmung die Farbe Weiß. Wenn grüne und rote Farbrezeptoren gleichzeitig gereizt werden, entsteht im Sehzentrum des zentralen Nervensystems (Gehirn) die Farbe Gelb.

Bei der anomaloskopischen Untersuchung schaut der Patient durch das Gerät auf einen Kreis, dessen eine Hälfte ein spektrales Gelb mit der Wellenlänge von 589 nm projiziert. Die andere Hälfte besteht aus einer Mischung aus spektralem Rot (671 nm) und spektralem Grün (546 nm). Diese Mischung erscheint ebenfalls gelb. Nun wird der Proband angewiesen, die Farbmischung (Rot und Grün) zu korrigieren, sodass die Kreishälfte dem Farbton des spektralen Gelbs genau entspricht. Ein Patient mit einer Rotschwäche wird mehr Rot, ein grünschwacher Patient mehr Grün beimischen, um die Farbwahrnehmung anzupassen. Das Mischungsverhältnis wird nun zur Bestimmung des Anomaliequotienten herangezogen, der eine quantitative Beurteilung über den Grad der Farbenschwäche erlaubt:

  • normal – 0,7-1,4
  • protanomal (rotschwach) – 0,02-0,6
  • deuteranomal (grünschwach) – 2,0-20,0

Die Anomaloskopie ist ein einfaches und effektives Verfahren zur Unterscheidung und quantitativen Bestimmung von Rot- und Grünschwäche bzw. -blindheit. Sie wird regelmäßig bei Tauglichkeitsuntersuchungen eingesetzt.

Literatur

  1. Speckmann EJ: Physiologie. Elsevier, Urban & Fischer Verlag 2008

     
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